DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN (“TERMS“) GELTEN FÜR SÄMTLICHE LEISTUNGEN DER CLIMEDO HEALTH GMBH, SCHILLERSTRAßE 23A, 80336 MÜNCHEN („CLIMEDO“) ALS AUFTRAGNEHMER GEGENÜBER DEM IM AUFTRAG BEZEICHNETEN UNTERNEHMEN („AUFTRAGGEBER“) ALS AUFTRAGGEBER. DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN WERDEN MIT ABSCHLUSS DES BETREFFENDEN AUFTRAGS FÜR DIESEN VERBINDLICH. AUFTRAGGEBER UND CLIMEDO WERDEN HIERIN EINZELN AUCH ALS „PARTEI“ ODER GEMEINSAM ALS “DIE PARTEIEN“ BEZEICHNET.
(1) „Administrator(en)“ bezeichnet diejenigen Nutzer der Applikation, die berechtigt sind, weitere Benutzerkonten zu erstellen. Administratoren dürfen ausschließlich Personen aus dem Betrieb des Auftraggebers selbst oder aus dem Betrieb der vom Auftraggeber nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen sorgfältig ausgewählten vertrauenswürdigen Partner sein.
(2) „Aggregierte Daten“ bezeichnet statistische Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Applikation für interne und Kundenberichtszwecke, jedoch nur in aggregierter, bzw. anonymisierter Form, die weder den Auftraggeber noch Nutzer identifiziert.
(3) „Applikation“ bezeichnet die von Climedo entwickelte Applikation „Climedo Software“, die von dem Auftraggeber unter www.climedo.de, deren Unterseiten und weiteren Domains heruntergeladen oder online genutzt werden kann.
(4) „Auftraggeber-Daten“ sind alle Daten, Informationen oder Materialien, die der Auftraggeber mittels der Applikation verarbeitet oder übermittelt oder in die Applikation eingibt oder hochlädt, mit Ausnahme von Inhalten und Climedo Technologien.
(5) „Climedo Technologien“ bezeichnet alle der Climedo gehörenden Technologien (einschließlich Software, Produkte, Prozesse, Benutzeroberflächen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Techniken, Designs und andere materielle oder immaterielle technische Materialien oder Informationen), die Climedo dem Auftraggeber bei der Bereitstellung der Applikation bereitstellt oder zugänglich macht.
(6) „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie alle anwendbaren Gesetze der Mitgliedsstaaten der EU zur Umsetzung und Implementierung der DSGVO in das jeweils nationale Recht oder sonstige anwendbare gesetzliche Regelungen anderer Staaten zum Datenschutz, je nachdem welche(s) dieser Gesetze für die Vertragsbeziehung der Parteien anwendbar ist bzw. sind.
(7) „Dokumentation“ bezeichnet die Nutzungshinweise für die Applikation, welche Climedo dem Auftraggeber, soweit Gegenstand eines Auftrags, in der vereinbarten Form überlässt.
(8) „Auftrag“ bezeichnet eine Vereinbarung der Parteien, die Climedo zur Erbringung bestimmter Leistungen und den Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Soweit nicht in einem Auftrag ausdrücklich anders bestimmt, gehen im Falle von Widersprüchen die Vorschriften eines Auftrags diesen Nutzungsbedingungen vor.
(9) „Geistiges Eigentum“ bezeichnet sämtliche gewerblichen Schutzrechte, Schutzrechtsanmeldungen, Urheberrechte und das Know-how der Parteien sowie sämtliche sonstigen Rechte des geistigen Eigentums, die eine der Parteien gleich unter welcher Rechtsordnung für sich beanspruchen kann.
(10) „Geplante Systemeinschränkungen“ bezeichnet Arbeiten von Climedo, die zu einer Einschränkung oder einem Ausfall der Systeme führen können und deren Notwendigkeit, Beginn und voraussichtliches Ende Climedo im Vorhinein bekannt sind.
(11) „Inhalt“ bezeichnet die Informationen und Dokumente, die in der Applikation bereits enthalten sind oder dem Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der Applikation zur Verfügung gestellt werden.
(12) „Notfall-Systemeinschränkungen“ bezeichnet Arbeiten von Climedo, die zu einer Einschränkung oder einem Ausfall der Systeme führen können und deren Notwendigkeit, Beginn und/oder voraussichtliches Ende Climedo im Vorhinein nicht bekannt sind.
(13) „Nutzer“ bezeichnet einfache Nutzer der Applikation, die keine Administratoren sind. Zu den Nutzern können beispielsweise Mitarbeiter des Auftraggebers, aber auch externe Partner, Berater, Auftragnehmer und Vertreter sowie deren Mitarbeiter gehören.
(14) „Open Source Software“ bezeichnet kostenfrei verfügbare Software, für die Lizenzbestimmungen oder sonstige Nutzungsvereinbarungen („Open Source Lizenzen“) gelten, nach denen im Falle einer Bearbeitung und/oder Verbreitung dieser Software eine Verpflichtung besteht, (a) den Quellcode dieser Software oder einer Bearbeitung dieser Software Dritten zugänglich zu machen, oder (b) Dritten die weitere Bearbeitung dieser Software oder einer Bearbeitung dieser Software zu gestatten, oder (c) Hinweise und/oder Informationen zu den einschlägigen Open Source Lizenzen erteilt werden müssen. Folgende, nicht abschließende Aufzählung enthält Open Source Lizenzen im vorstehenden Sinne: (a) die Lesser General Public License, Version 2.0, (b) die Apache License, Version 2.0, (c) die MIT License.
(15) „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das direkt oder indirekt eine der Parteien kontrolliert, von einer der Parteien kontrolliert wird oder mit einer der Parteien unter gemeinsamer Kontrolle durch ein drittes Unternehmen steht. „Kontrolle” bzw. „kontrollieren“ meint in diesem Zusammenhang die direkte oder indirekte Inhaberschaft oder sonstige Kontrolle von mehr als 50% der Gesellschaftsanteile oder Stimmrechte einer der Parteien oder das aus sonstigen Gründen bestehende Recht, eine Partei zu beherrschen.
(16) „Vertragsschluss“ bezeichnet das Datum, an dem die Parteien ihre auf Abschluss eines Vertrags gerichteten Willenserklärungen abgeben.
(17) „Vertrauenswürdige Partner“ bezeichnet externe Partner, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Auftraggebers, die im Namen des Auftraggebers handeln und die der Auftraggeber nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen sorgfältig ausgewählt, in der Anwendung der Applikation unterwiesen und auf die unter diesen Nutzungsbedingungen und dem Auftrag dem Auftraggeber gewährten Rechte und deren Einschränkungen besonders hingewiesen hat.
(18) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die (a) von einer Partei (dem „Informationsinhaber“) der anderen Partei (dem „Informationsempfänger“) in irgendeiner Form offenbart werden, die (b) als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Art und der Umstände der Offenlegung offenkundig als vertraulich zu betrachten sind. Vertrauliche Informationen sind unter anderem die Dokumentation, die Preise von Climedo, geistiges Eigentum der Parteien und die Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen sowie der zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufträge. Unbeschadet des Vorstehenden sind als vertrauliche Informationen nicht solche Informationen anzusehen, die: (a) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Informationsempfänger eine Verpflichtung gegenüber dem Informationsinhaber verletzt; (b) dem Informationsempfänger vor ihrer Offenlegung durch den Informationsinhaber bekannt waren; (c) von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit empfangen wurden; oder (d) von dem Informationsempfänger unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen des Informationsinhabers entwickelt wurden.
(1) Funktionsumfang; Beschränkung der Einsatzzwecke. Die Applikation ermöglicht das digitale Festhalten, Speichern und Teilen von forschungsspezifischen Inhalten wie im Einzelnen in der Dokumentation beschrieben. Die Applikation darf ausschließlich zu Forschungszwecken eingesetzt werden; ein Einsatz der Applikation oder der Inhalte zu Zwecken der klinischen Behandlung von Patienten ist untersagt. Die Applikation schafft die technischen Voraussetzungen für den selbstständigen Austausch von Daten und Informationen unter Nutzern untereinander. Climedo beteiligt sich nicht inhaltlich an der Vernetzung und Kommunikation unter den Nutzern. Die Applikation kann entsprechend der Festlegung im Auftrag über www.climedo.de, deren Unterseiten und weitere Domains als Web-Applikation oder, sofern verfügbar, über Desktop-Applikationen und mobile Applikationen genutzt werden. Sämtliche Auftraggeber-Daten werden in der “Online-Version” in der Cloud gespeichert (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) und können so mit unterschiedlichen Endgeräten grundsätzlich jederzeit und von jedem Ort mit ausreichendem Internetzugang genutzt werden. Nach erfolgter Registrierung erhält jeder Nutzer ein eigenes Profil. In jedem Nutzer-Profil befinden sich einige von Climedo vorinstallierte Inhalte, Tools und Features.
(2) Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkung. Climedo gewährt dem Auftraggeber hiermit, vorbehaltlich der im Auftrag geregelten Verfügbarkeit, das nicht ausschließliche, nicht über die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich geregelten Fälle hinaus übertragbare, weltweite Recht die Applikation in dem nachfolgend beschriebenen Umfang zu nutzen. Alle Rechte, die dem Auftraggeber nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben Climedo vorbehalten. Die Nutzung der Applikation darf unbeschadet der Rechte nach §2(6) ausschließlich zu eigenen internen Geschäftszwecken des Auftraggebers erfolgen. Für die Nutzung der Applikation gelten die im Auftrag festgelegten Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der Anzahl verwalteter Studien, Patienten, Zentren oder sonstiger in dem Auftrag genannter Parameter. Climedo behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen der Applikation regelmäßig zu überprüfen. Sofern sich bei einer solchen Überprüfung herausstellt, dass der Auftraggeber und/oder ein vertrauenswürdiger Partner Nutzungsbeschränkungen missachtet hat bzw. haben, wird der Auftraggeber alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, die tatsächliche Nutzung der Applikation den vertraglichen Nutzungsbeschränkungen anzupassen. Sofern und soweit trotz dieser Anstrengungen eine Einhaltung der vertraglichen Nutzungsbeschränkungen nicht zu erreichen ist, werden die Parteien einen neuen Auftrag abschließen, welcher ausreichende zusätzliche Nutzungsrechte für den Auftraggeber enthält. Unbeschadet dessen ist Climedo berechtigt, für den Zeitraum der Nichteinhaltung der vertraglichen Nutzungsbeschränkungen nachträglich ein zusätzliches angemessenes Entgelt vom Auftraggeber zu verlangen. Climedo behält sich unbeschadet dessen das Recht vor, bei schwerwiegender oder wiederholter Missachtung der Nutzungsbeschränkungen durch einen vertrauenswürdigen Partner diesem vertrauenswürdigen Partner die Rechte eines Administrators für die Applikation zu entziehen. Die Nutzungsbedingungen entfalten ihre Wirkung nur bei vertragsgemäßer Verwendung der Applikation. Sollte die Applikation über die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Bestimmungen hinaus Verwendung finden, schließt Climedo jede Art von Haftung aus.
(3) Einschränkungen. Der Auftraggeber hat sich an die Zweckbestimmung/ den Verwendungszweck („Intended Use“) der Software zu halten, welcher in jeder generierten Instanz jederzeit einsehbar ist. Der Auftraggeber darf und wird nicht: (a) die Applikation lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben oder anderweitig kommerziell nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen, sofern dem Auftraggeber dies nicht ausdrücklich unter diesen Nutzungsbedingungen oder sonst durch Climedo gestattet ist; (b) die Applikation bearbeiten oder abgeleitete Werke basierend auf der Applikation herstellen oder Climedos geistiges Eigentum an der Applikation verletzen; (c) Internet-Links zu der Applikation erstellen, welche über die Links der Patientenbefragung hinausgehen; (d) mittels Reverse Engineering oder in sonstiger Weise auf die Applikation zugreifen, um: (i) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu der Applikation aufzubauen; (ii) ein Produkt unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Applikation zu erstellen; oder (iii) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Applikation zu kopieren; (e) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material in die Applikation hochladen oder darin speichern; (f) Material, das Viren, Würmer, Trojaner, Spam oder anderen schädlichen Computercode, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, in die Applikation hochladen oder darin speichern; (g) die Integrität oder Leistung der Applikation oder der darin enthaltenen Daten stören oder unterbrechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brute-Force-Attacken oder Denial-of-Service-Angriffe; (h) versuchen, unbefugten Zugriff (durch Mitarbeiter, Geschäftspartner, etc.) auf die Applikation oder die Systeme oder Netzwerke zu erhalten, auf denen die Applikation betrieben wird; oder (i) die Applikation unter Verletzung der Einsatzzwecke oder sonstigen geltenden Rechts, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Datenschutzgesetze, verwenden.
(4) Open Source Software. Die Nutzungsrechte nach den vorstehenden Absätzen gelten nicht für den Einsatz von Open Source Software, soweit die betreffende Open Source Lizenz abweichende Nutzungsrechte gewährt werden. Insoweit sind allein die Open Source Lizenzen maßgeblich für den Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte. Climedo gewährleistet, dass (a) die Applikation keine Open Source Software enthält, wenn der Einsatz von Open Source Software im Auftrag ausdrücklich untersagt ist, (b) Climedo sämtliche Bestimmungen der Open Source Software-Lizenzen beachtet und diesen gemäß handelt, und (c) der Auftraggeber über die Open Source Software und die betreffenden Open Source Softwarelizenzen durch Climedo unterrichtet wird.
(5) Features externer Entwicklungspartner. Sofern externe Entwicklungspartner über die Applikation eigene Applikationen/Features anbieten, die der Auftraggeber in sein Profil integrieren kann, bestimmt allein der jeweilige Entwicklungspartner den Preis und Funktionsumfang dieser Applikationen/Features. Ein Vertrag über die Nutzung dieser Applikationen/Features kommt allein mit dem Entwicklungspartner zustande. Dieser Vertrag kann ggf. auch von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen enthalten.
(6) Einladung weiterer Nutzer; Gewährung von Administrator-Rechten an vertrauenswürdige Partner. Der Auftraggeber erhält das Recht, zusätzlich (a) andere Nutzer auch außerhalb des eigenen Unternehmens einzuladen sowie (b) für vertrauenswürdige Partner ein Benutzerkonto als zusätzlicher Administrator einzurichten. Für das in dem Profil des Auftraggebers angelegte Team ist der Auftraggeber als Administrator verantwortlich, und der Auftraggeber ist gegenüber Climedo insbesondere auch für die Handlungen sämtlicher Administratoren vertrauenswürdiger Partner verantwortlich. Der Auftraggeber kann frei entscheiden, wen er einlädt und welche Rechte er den jeweiligen Nutzern bzw. Administratoren im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen einräumen möchte. Solche Nutzer bzw. Administratoren können die Applikation in demselben Umfang nutzen, indem der Auftraggeber die Applikation nutzt, und können ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber darauf zugreifen (vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen). Administratoren vertrauenswürdiger Partner können insbesondere ihrerseits weitere Nutzer einladen; zu einer Einrichtung weiterer Benutzerkonten für Administratoren außerhalb des jeweils eigenen Unternehmens sind die Administratoren vertrauenswürdiger Partner indes auch dann nicht befugt, wenn ihnen diese Möglichkeit technisch zur Verfügung stehen sollte. Unbeschadet dessen ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen und des Auftrags durch alle Nutzer, Administratoren und vertrauenswürdigen Partner gegenüber Climedo verantwortlich, als ob diese Nutzer Vertragsparteien wären. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, (a) weiteren Nutzern und vertrauenswürdigen Partnern die Nutzungsrechte einschließlich sämtlicher Nutzungseinschränkungen mitzuteilen und (b) vertrauenswürdige Partner gegenüber deren Administratoren und von diesen eingeladenen Nutzern entsprechende Verpflichtungen zumindest in Textform aufzuerlegen. Ein Anspruch auf Einladung in andere als nicht die von dem Auftraggeber bzw. von dessen vertrauenswürdigen Partnern selbst erstellten Teams besteht für den Auftraggeber jedoch nicht. Climedo kann daher keine Gewährleistung für die richtige Identität der Nutzer übernehmen. Insbesondere muss der Auftraggeber bzw. der vertrauenswürdige Partner Nutzer beim Einladen weiterer Nutzer eine berufliche und personalisierte E-Mail-Adresse verwenden; eine private oder nicht personalisierte E-Mail-Adresse (kontakt@xxx.de o.ä.) ist nicht zulässig.
(7) Service und Support. Ein “Support-Nutzer” Zugang wird exklusiv für die Fälle verwendet, in denen Climedo innerhalb der Instanz von Auftraggebern Änderungen vornehmen muss, wesentliche Vertragsdaten auslesen muss (Patientenzahlen, etc.), oder zur Fehlerbehebung, falls eine entsprechende Meldung auf den dafür vorgesehenen Kanälen (z.B. via E-Mail) eingegangen ist. Ein “Support-Nutzer” Zugang ist standardmäßig bei Übergabe an den Auftraggeber in jeder Instanz enthalten, um die sachgemäße initiale Bereitstellung der Software zu gewährleisten. Der Zugang kann nach Übergabe jederzeit durch den Auftraggeber eingeschränkt werden, sodass der “Support-Nutzer” ausschließlich über lesende Rechte verfügt. Mit einer erfolgten Änderung akzeptiert der Auftraggeber, dass Climedo die entsprechende Einhaltung der im Service Level Agreement vereinbarten Parameter nicht mehr garantieren, bzw. die vereinbarten Service und Support Leistungen gegebenenfalls nicht vollständig erfüllen kann. Ein Sonderkündigungsrecht beauftragter Leistungen entsteht hierbei nicht. Der “Support-Nutzer” unterliegt identischen Prinzipien wie jeder andere Nutzerzugang (Tracking der Login-Versuche sowie vorgenommener Änderungen, der IP-Adresse, etc. durch Climedo). Climedo gewährleistet die Vertraulichkeit sämtlicher eingesehener Daten und den “Support-Nutzer” Zugang nicht zu missbrauchen. Es findet keine weiterführende Speicherung oder Verarbeitung der eingesehenen Daten statt.
(8) Sperrung der Applikation. Climedo kann mit Benachrichtigung an den Auftraggeber dessen Zugriff oder denjenigen eines seiner Nutzer oder vertrauenswürdigen Partner auf die Applikation sperren, wenn Climedo vernünftigerweise zu dem Schluss kommt, dass dessen Instanz der Applikation oder ein bestimmtes Benutzerkonto unter Verstoß gegen §2(3) und/oder §2(6) verwendet wird und hierdurch für Climedo oder andere ein unmittelbarer materieller Schaden verursacht wird. In dem außergewöhnlichen Fall, dass Climedo den Zugriff auf die Applikation sperrt, wird Climedo (a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Sperrung auf den betreffenden Teil oder die betroffenen Benutzerkonten der Applikation zu beschränken, (b) mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten, um die Probleme zu lösen, die eine solche Sperrung verursachen, und (c) dem gesperrten Nutzer bzw. vertrauenswürdigen Partner gegebenenfalls umgehend ein neues Benutzerkonto zur Verfügung stellen, um auf die Applikation zuzugreifen. Der Auftraggeber erkennt an, dass Climedo unter den beschriebenen Umständen für die Beschränkung des Zugriffs auf die Applikation nicht haftbar ist.
(1) Nutzung der Applikation. Der Auftraggeber: (a) ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die unter seinen Benutzerkonten stattfinden, und für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und der Dokumentation durch alle Nutzer und vertrauenswürdigen Partner; (b) wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung der Applikation zu verhindern; und (c) wird die Applikation nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den Nutzungsbedingungen und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen. Die Verantwortung des Auftraggebers nach lit. a dieses §3(1) schließt insbesondere die Verpflichtung des Auftraggebers ein, zusätzliche nutzungsabhängige Entgelte auch dann an Climedo zu entrichten, wenn diese aufgrund von Handlungen eines vertrauenswürdigen Partners des Auftraggebers anfallen, etwa weil durch Handlungen eines vertrauenswürdigen Partners die mit dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der Anzahl verwalteter Studien, Patienten, Zentren oder sonstiger in dem Auftrag genannter Parameter überschritten werden.
(2) Meldung von Fehlern. Der Auftraggeber wird Climedo Fehler, gleich ob es sich bei diesen Fehlern um Mängel handelt oder nicht, unter Angabe der nachfolgenden Informationen melden: (a) in welchem Modul trat der Fehler auf; (b) die Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler aufgetreten ist bzw. die den Fehler verursacht haben; (c) die Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise; (d) Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung; (e) Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein). Der Auftraggeber wird Climedo bei der Fehlerbehandlung beispielsweise durch die Übermittlung von Testfällen und/oder Testdaten, das Bereitstellen von Fehlerprotokollen, Screen-Shots etc. unterstützen, die Climedo beim Auftraggeber über die bei der Fehlermeldung bereitgestellten Informationen hinaus anfragt.
(3) Verantwortlichkeit für Auftraggeber-Daten. Der Auftraggeber ist für alle Auftraggeber-Daten verantwortlich, die er oder von ihm bzw. seinen vertrauenswürdigen Partnern autorisierte Nutzer in die Applikation hochladen oder sonst darin verarbeiten. Dies gilt auch im Hinblick auf von Nutzern eingestellte Profilinformationen, einschließlich Profilbildern. Insbesondere liegt es in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass Auftraggeber-Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen erhoben und verarbeitet werden. Climedo gewährleistet insbesondere nicht, dass Auftraggeber-Daten einzelner Nutzer wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können. Climedo überprüft die Auftraggeber-Daten nicht auf ihre Richtigkeit.
(4) Geheimhaltung von Zugangsdaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten bzw. von ihm selbst erstellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Kennwort ist in regelmäßigen Abständen zu ändern. Dritte, die den Internetanschluss des Auftraggebers mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind zur Änderung des Passworts nicht befugt. Bei einem Missbrauch oder Verlust des Passworts oder einem entsprechenden Verdacht ist der Auftraggeber verpflichtet, Climedo dies per E-Mail an support[at]climedo.de unverzüglich mitzuteilen.
(5) Einhaltung von Gesetzen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich und erklärt sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wie auch immer bezeichnet, in Bezug auf die Nutzung und den Zugang zu der Applikation einzuhalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften Europas sowie der USA und anderer Länder betreffend den (Re-)Export von Software, technischen Daten und Informationen oder Derivaten dieser Software oder technischen Daten und Informationen aus anderen Ländern. Der Auftraggeber wird es Nutzern nicht gestatten, in einem Land unter einem europäischen oder US-Embargo oder unter Verstoß gegen EU- oder US-Exportgesetze oder -bestimmungen auf die Applikation zuzugreifen oder diese zu nutzen.
(6) Entschädigung. Der Auftraggeber stellt Climedo und seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Anwälte und Vertreter von sämtlichen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) frei, die sich (a) aus einem Anspruch eines Dritten ergeben, der behauptet, dass die Auftraggeber-Daten seine Rechte an geistigem Eigentum verletzen, oder (b) aus einer Verletzung von Gesetzen und/oder Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzgesetze oder Gesetze im Zusammenhang mit Exportkontrollen, oder (c) aus einem unbefugten Zugriff Dritter auf die Applikation ergeben. In diesem Fall behält sich Climedo jedoch das Recht vor, den Zugriff des Auftraggebers auf die Applikation zu sperren, wenn dies erforderlich ist, um die eigenen oder die berechtigten Interessen anderer Auftraggeber zu wahren. Die Rechte und Rechtsmittel, die Climedo gemäß diesem §3(6) gewährt werden, gelten nur, wenn der Auftraggeber zumindest fahrlässig gehandelt hat, und sie stellen in diesem Fall die gesamte Haftung des Auftraggebers sowie das einzige und ausschließliche Rechtsmittel von Climedo in Bezug dar. Im Falle einer Freistellungsverpflichtung nach diesem §3(6) hat Climedo: (a) den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch zu informieren, (b) dem Auftraggeber die alleinige Kontrolle über dessen Verteidigung und zur Beilegung der Streitigkeit zu gewähren und (c) dem Auftraggeber auf dessen Kosten alle verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
(7) Allgemeine Mitwirkungsleistungen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Erbringung der in einem Auftrag vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für Climedo kostenfrei erbracht werden. Sämtliche vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch Climedo. Erbringt der Auftraggeber diese Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten. Climedo haftet nicht für ein Versäumnis, die Applikation gemäß der Vereinbarung bereitzustellen, sofern dieses Versäumnis auf dem Ausbleiben von Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß §3(7) beruht. Climedo ist unbeschadet dessen verpflichtet, den Auftraggeber über das Ausbleiben einer notwendigen Mitwirkungsleistung und über die voraussichtlichen Auswirkungen dieses Ausbleibens in Textform zu informieren.
(8) Kontakte. Der Auftraggeber benennt eine Kontaktperson für die notwendigen Absprachen unter einem Auftrag, sowohl für kommerzielle als auch für technische Fragen. Der Auftraggeber hat das Recht, Kontaktpersonen nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Climedo auszutauschen.
(9) Rechnungsinformationen. Der Auftraggeber wird Climedo jede Änderung seiner Rechnungsinformationen, insbesondere seiner Firma oder Rechnungsanschrift sowie ggf. vom Auftraggeber vergebener und für die Auftragsabwicklung benötigter Auftrags- oder Ordernummern oder ähnlicher Angaben, unverzüglich, spätestens aber 30 Tage nach erfolgter Änderung schriftlich mitteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht oder nicht innerhalb der vorgenannten Frist, geht dies zulasten des Auftraggebers.
(10) Testumgebungen. Der Einsatz bzw. die Bereitstellung einer Testumgebung für den jeweiligen Kunden ist seitens Climedo optional. Die Testumgebungen sind nicht für den Aufbau bzw. die Anpassung von Studien gedacht, daher wird ein Transfer der Konfigurationen der Testumgebung auf die Produktivumgebung nicht gewährleistet. Testumgebungen werden zeitnah nach Ablauf deren dezidierten Zweckes wieder gelöscht (zeitliche Befristung, Ende der Studie, o.ä.). Sie dienen exklusiv dem Testzweck und dürfen daher keinerlei identifizierende Daten von Patienten enthalten. Climedo übernimmt keine Haftung für die in einer Testumgebung gespeicherten Daten.
(1) Onboarding; Abnahme. Climedo wird die Applikation und alle nach dem Auftrag erforderlichen Dokumente und Informationen zu dem vereinbarten Leistungsbeginn zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird danach unverzüglich ein Abnahmeverfahren durchführen. Werden während des Abnahmeverfahrens Mängel festgestellt, gilt §6 entsprechend.
(2) Bereitstellung der Applikation; Datensicherung. Climedo wird: (a) vorbehaltlich der im Auftrag angegebenen Verfügbarkeit die Applikation gemäß den Bestimmungen des Auftrags, dem Service-Level Agreement und dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellen; und (b) gegenüber dem Auftraggeber Serviceleistungen erbringen. Climedo ist nicht verpflichtet, eine Sicherung der Auftraggeber-Daten vorzunehmen. Der Auftraggeber muss daher die erforderlichen Vorkehrungen selbst treffen, um die von ihm in der Applikation eingestellten Auftraggeber-Daten regelmäßig in angemessener Weise zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, damit bei Verlust der Auftraggeber-Daten deren Rekonstruktion gewährleistet ist. Climedo wird auf Anfrage unter support[at]climedo.de entsprechende Unterstützungsleistungen erbringen.
(3) Schutz von Auftraggeber-Daten. Climedo wird bei der Leistungserbringung, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Maßnahmen, welche die Vernichtung, den Verlust oder die Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder die unbefugte Offenlegung von beziehungsweise den unbefugten Zugang zu Auftraggeber-Daten, die mittels der Applikation übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden verhindern sollen. Climedo greift nur auf Auftraggeber-Daten zu: (a) um die Nutzung der Applikation zu unterstützen, Serviceleistungen zu erbringen oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben; oder (b) wenn und soweit der Auftraggeber es ausdrücklich schriftlich gestattet.
(4) Eingesetzte Personen. Das von Climedo eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Auftraggebers, unabhängig vom Leistungsort. Climedo ist selbst verantwortlich für die eingesetzten Mitarbeiter (einschließlich eingesetzter Subunternehmer) und deren vertragsgemäßes Handeln. Der Auftraggeber kann den Austausch einer eingesetzten Person nur verlangen oder deren Ersetzung durch eine andere von Climedo benannte Person nur ablehnen, sofern dem Auftraggeber der (weitere) Einsatz dieser Person unzumutbar ist.
(5) Systemeinschränkungen. Climedo wird eine geplante Systemeinschränkung rechtzeitig vorher in Textform ankündigen und, wo möglich, mit dem Auftraggeber Beginn und voraussichtliches Ende abstimmen. Kommt es ungeplant zu einer Syetemeinschränkung, wird Climedo eine Notfall-Systemeinschränkung so früh wie möglich in Textform gegenüber dem Auftraggeber anzeigen und den Auftraggeber über Nutzungseinschränkungen der Systeme und das voraussichtliche Ende der Notfall-Systemeinschränkung informiert halten. Dies gilt nicht für Systemeinschränkungen aufgrund von (Natur-)Katastrophen.
(6) Umfang von Beratungspflichten. Climedo schuldet eine Beratung des Auftraggebers grundsätzlich nur, wenn und soweit die Beratung des Auftraggebers ausdrücklich in einem Auftrag vereinbart ist. Insbesondere schuldet Climedo vorbehaltlich des vorstehenden Satzes keine Prüfung von Aufforderungen des Auftraggebers zur Leistung im Hinblick auf deren wirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber oder deren (datenschutz)rechtliche Zulässigkeit oder eine diesbezügliche Beratung des Auftraggebers. Unbeschadet dessen wird Climedo den Auftraggeber auf evidente Fehlvorstellungen hinsichtlich des wirtschaftlichen Nutzens oder der (datenschutz-)rechtlichen Zulässigkeit von Aufforderungen des Auftraggebers zur Leistung hinweisen.
(7) Nachrichten über wichtige Produktinformationen. Climedo informiert den Auftraggeber über produktbezogene Informationen durch die von ihm angegebene E-Mail-Adresse über Updates, Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen, etwaige Störungen sowie Vergleichbares. Dies dient der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs des Systems sowie der Nutzung. Im Falle von dringlichen Fehlerbehebungen (“Hotfix”-Versionen) findet diese Kommunikation gegebenenfalls erst nach der Verfügbarkeit entsprechender Version (“Release”) statt. Im Falle einer Weiterentwicklung (“Major/ Minor”- Versionen) findet die Kommunikation mindestens 10 Tage vor Release der Version statt.
(1) Change. Der Auftraggeber kann jederzeit eine Änderung oder Ergänzung der unter einem Auftrag vereinbarten Leistungen verlangen, die er für notwendig oder nützlich erachtet („Change Request“). Climedo wird einen Change Request innerhalb angemessener Zeit auf seine technische Umsetzbarkeit hin untersuchen und den Auftraggeber über das Ergebnis dieser Prüfung informieren. Sollte es Climedo aufgrund des Umfangs eines Change Requests oder der Anzahl von Change Requests des Auftraggebers unzumutbar sein, die Prüfung eines Change Requests ohne gesonderte Vergütung vorzunehmen, wird Climedo den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Die Parteien werden in einem solchen Fall einen Auftrag über die Prüfung des Change Requests abschließen, der insbesondere die Vergütung regelt.
(2) Umsetzungsangebot. Sofern der Change Request technisch umsetzbar ist, wird Climedo dem Auftraggeber ein Umsetzungsangebot zum Abschluss bzw. zur Ergänzung eines Auftrags unterbreiten, das zumindest die folgenden Angaben enthalten sollte: (a) Zeitraum und Milestones (sofern notwendig) für die Umsetzung des Change Requests, (b) geschätztes Stundenkontingent für die Umsetzung des Change Requests, (c) Auswirkungen der Umsetzung auf die laufende Nutzbarkeit der Applikation, (d) etwaige Auswirkungen der Umsetzung des Change Requests auf eine laufende Vergütung (z.B. absehbar höherer Aufwand als im Angebot angesetzt).
(3) Auftrag zur Umsetzung. Nimmt der Auftraggeber das Umsetzungsangebot der Climedo für den Change Request an, wird entsprechend dem Umsetzungsangebot ein neuer Auftrag über die Umsetzung des Changes geschlossen oder aber ein bestehender Auftrag um die Umsetzung des Change Requests ergänzt. Nimmt der Auftraggeber das Umsetzungsangebot der Climedo für den Change Request nicht an, werden die Leistungen unter dem betreffenden Auftrag unverändert fortgesetzt.
(4) Auswirkungen auf Nutzungsrechte. Die Implementierung eines Change Requests hat keine Auswirkungen auf die dem Auftraggeber gewährten Nutzungsrechte und die dem Auftraggeber gemäß diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Nutzungsbeschränkungen, sofern in einem Auftrag gemäß dem vorstehenden Absatz nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(1) Mängel bei Abnahme. Hat der Auftraggeber im Rahmen der Abnahmeprüfung Mängel festgestellt, aber gleichwohl die Abnahme erklärt, oder gilt die Leistung gleichwohl als abgenommen, so wird Climedo diese Mängel im Rahmen des nächsten oder eines der folgenden Releases, jedenfalls innerhalb angemessener Frist ohne gesonderte Vergütung beheben. Hat der Auftraggeber die Abnahme wegen eines die Abnahme hindernden Mangels verweigert, gelten die Bestimmungen der nachstehenden Absätze entsprechend.
(2) Gewährleistung. Climedo gewährleistet, dass die Applikation bei bestimmungsgemäßer Nutzung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Zeigt sich ein Mangel, wird Climedo zunächst Nacherfüllung leisten. Dabei wird Climedo nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beheben oder aber die Applikation neu bereitstellen. Die Nachbesserung kann insbesondere in der Bereitstellung von Patches, Updates oder Upgrades für die Applikation bestehen, welche den Mangel nicht enthält. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, den betreffenden Auftrag kündigen bzw. sein Rücktrittsrecht ausüben. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist nur und erst dann auszugehen, wenn der Auftraggeber Climedo in Anzahl und Umfang angemessene Möglichkeiten eingeräumt hat, Nacherfüllung zu leisten, und dem Auftraggeber weitere Versuche der Nacherfüllung nicht zumutbar sind. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit weiterer Nacherfüllungsversuche ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Climedo bereits eine Umgehungslösung (Workaround) bereitgestellt oder eingerichtet hat, welche die Auswirkungen des Mangels wesentlich einschränkt.
(3) Rechtsmängel. Im Falle einer von Climedo zu vertretenden Verletzung des geistigen Eigentums Dritter durch die unter einem Auftrag bereitgestellte Applikation kann Climedo nach eigener Wahl entweder auf eigene Kosten ein für die im betreffenden Auftrag vereinbarte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht zugunsten des Auftraggebers erwerben oder die betreffende Leistung ohne oder nur mit für den Auftraggeber zumutbaren Auswirkungen auf deren Funktionen so ändern oder neu erbringen, dass kein geistiges Eigentum Dritter mehr verletzt wird.
(4) Ansprüche Dritter. Erhält der Auftraggeber Kenntnis davon, dass ein Dritter behauptet, die Überlassung und/oder Nutzung der Applikation der Climedo verletze geistiges Eigentum dieses oder eines sonstigen Dritten, wird der Auftraggeber Climedo hierüber unverzüglich unterrichten. In einem solchen Fall wird Climedo, soweit möglich, die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten übernehmen und versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Der Auftraggeber wird Climedo hierbei in angemessener und zumutbarer Art und Weise unterstützen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln bleiben von diesem §6(4) unberührt.
(5) Beschränkung der Gewährleistung. Der Auftraggeber erkennt an, dass Climedo die Übermittlung von Daten über Kommunikationseinrichtungen, insbesondere das Internet, nicht kontrollieren kann. Dies vorausgeschickt sind die Parteien darüber einig, dass Climedo insoweit nicht zur Gewährleistung verpflichtet ist, wie eine Leistungseinschränkung auf Fehler der Kommunikationseinrichtung zurückzuführen ist. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bestehen ferner dann nicht, wenn die Nutzung der Applikation durch unsachgemäße Bedienung seitens des Auftraggebers oder von diesem autorisierter Dritter (insbesondere vertrauenswürdiger Partner) beeinträchtigt wird. Nach dem vorstehenden Satz ausgeschlossen sind insbesondere Gewährleistungsansprüche bei Beeinträchtigungen, die dadurch entstehen, dass die Applikation unter Einsatzbedingungen eingesetzt wird, die nicht der in der Dokumentation den Handbüchern oder anderen von Climedo bereitgestellten Hinweisen und Empfehlungen für die Nutzung der Hard- und Softwareumgebung entsprechen. Solche Ausfallzeiten werden nicht auf das im Auftrag bezeichnete Service Level angerechnet.
(6) Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Mängeln. Für die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsansprüchen wegen Mängeln gilt § 7 dieser Nutzungsbedingungen.
(7) Verjährung. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten, außer in den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verstoß gegen eine Garantiezusage, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes.
(8) Scheinmangel. Stellt sich heraus, dass ein vom Auftraggeber gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht oder nicht auf die Applikation zurückzuführen ist („Scheinmangel“), so zahlt der Auftraggeber Climedo für die im Zuge der Fehleranalyse und sonstigen Bearbeitung bei Climedo entstandenen Aufwände eine angemessene Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber konnte das Vorliegen eines solchen Scheinmangels auch bei Anstrengung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen.
(1) Inhalte. Climedo übernimmt keinerlei Verantwortung für die von Climedo-Nutzern eingegebenen Inhalte sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Climedo gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können. Climedo überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit noch auf Virenfreiheit noch auf Verarbeitbarkeit.
(2) Nutzeridentität. Climedo ist es technisch nicht möglich, mit Sicherheit festzustellen, ob ein auf Climedo registrierter Nutzer tatsächlich die Identität hat, die er vorgibt, zu haben. Climedo kann daher keine Gewährleistung für die richtige Identität der Nutzer übernehmen.
(3) Nutzerverhalten. Falls Nutzer eine rechts- oder vertragswidrige Benutzung von Climedo bemerken oder vermuten, sind sie dazu verpflichtet, diese unverzüglich per E-Mail an support[at]climedo.de zu melden. Climedo überprüft das Nutzerverhalten nicht, monitoriert allerdings aus Sicherheitsgründen die Login Versuche (Browserversion, IP-Adresse, etc.).
(4) Fehlnutzung. Falls Auftraggeber oder deren Nutzer die Software außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs („Intended Use“) nutzen, erlischt jegliche Haftung von Climedo, sowie jeglicher Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers. Climedo haftet nicht für eine Nutzung außerhalb der Zweckbestimmung.
(5) Verwendung von Datensätzen. Für jegliche weitere Verwendung der Datensätze gilt klarstellend, dass Climedo sämtliche Rechte an einem etwaigen Datenbankwerk im Sinne des §4 Abs.2 UrhG hat und etwaiger Datenbankhersteller gemäß §87a Abs. 2 UrhG ist.
(6) Schnittstelle. Grundlegend gilt: Climedo wird Ausfällen von Schnittstellen bestmöglich entgegenwirken, indem man mit entsprechenden Partnern kooperiert. Sollte eine Verletzung der Datensicherheit aus den Limitierungen der Schnittstelle entstehen, so wird Climedo den Verantwortlichen dabei bestmöglich unterstützen, die Sachlage unverzüglich aufzuklären. Falls eine Schnittstelle mit Partnern im Rahmen der Zusammenarbeit auf Wunsch des Kunden etabliert wird, ist Climedo nicht für die Qualität der übertragenen Daten, sowie den damit verbundenen Einschränkungen seitens der Nutzer, verantwortlich. Climedo übernimmt keinerlei Haftung dafür, falls die Verfügbarkeit des angebundenen Systems/ der angebundenen Datenbank limitiert oder temporär unmöglich sein sollte, oder sich im Verlaufe der Zusammenarbeit aufgrund der Anpassungen von Partnern ändern. Auf die Funktionsweise und Weiterentwicklung dieser Schnittstellen durch Partner hat Climedo keinen direkten Einfluss. Sofern die Funktionsweise oder die Verfügbarkeit der Nutzung jener Schnittstelle beeinträchtigt ist, wird Climedo im Zuge technischer Anpassungen der Schnittstelle durch Kooperationspartner eine zeitlich angemessene Reaktion zeigen, welche klarstellend von der Kenntnisnahme der Anpassung abhängt. Durch kurzweilige Limitierungen der Schnittstelle entsteht kein Sonderkündigungsrecht, das ordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Falls eine Schnittstelle etabliert werden soll, so ist dies in einem separaten Dokument, sowie einem entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (nach Art. 28 DSGVO) zu deklarieren.
(7) Einstellung der Erreichbarkeit von Services Dritter. Falls Dienstleistungen („Services“), welche durch Dritte oder direkte Vertragspartner in die Climedo Software eingebunden werden und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, durch Partner oder Dritte dahingehend weiterentwickelt werden, dass eine weiterführende Nutzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein sollte, oder deren (technische) Erreichbarkeit gänzlich eingestellt wird, oder die Services durch den Partner gekündigt werden, entfällt keine Haftung auf Climedo. Climedo garantiert dem Auftraggeber im Zuge der Vertragsunterschrift nicht die dauerhafte Verfügbarkeit der Services Dritter.
(1) Grundsatz. Die Haftung von Climedo ist unbeschränkt in den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns durch Climedo, sowie bei durch Climedo verursachte Situationen, die zur Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führen, sowie in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Haftungsbegrenzung. Für sonst fahrlässiges Handeln ist die Haftung von Climedo auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, und Climedo haftet nur für die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien für die Durchführung des Vertrags von wesentlicher Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Im Übrigen, beispielsweise im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist die Haftung von Climedo ausgeschlossen.
(3) Haftung bei Datenverlusten. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet Climedo insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Dies gilt nicht, wenn und soweit Climedo aus einem hierunter abgeschlossenen Auftrag selbst mit der Datensicherung für den Auftraggeber betraut war.
(4) Keine verschuldensunabhängige Haftung. Abweichend von §536a Abs. 1 Var. 1 BGB haftet Climedo nicht verschuldensunabhängig auf Schadensersatz wegen eines bei Vertragsschluss vorhandenen Mangels. Climedo haftet des Weiteren nicht wegen eines Mangels außerhalb der Software, oder aufgrund eines Anwenderfehlers.
(5) Anwendbarkeit auf sonstige Personen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Climedo.
(1) Vergütung; Anpassung der Vergütung. Die Vergütung von Climedo einschließlich aller Nebenkosten sowie etwa gewährter Rabatte und Skonti wird von den Parteien jeweils im Auftrag für die darunter vereinbarten Leistungen festgelegt. Sofern in einem Auftrag nicht anders angegeben, kann Climedo die Gebühren jährlich anpassen. Anpassungen sind insbesondere zulässig, um Änderungen der Kosten für Gehälter und Löhne sowie zugekaufter IT-Dienstleistungen Rechnung zu tragen. Eine Anpassung der Gebühren tritt mit dem von Climedo genannten Datum mit Wirkung für den nächsten Verlängerungszeitraum des Auftrags in Kraft, jedoch nicht früher als einen Monat nach Zugang einer Mitteilung über die Anpassung der Vergütung beim Auftraggeber. Wird die Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, den betreffenden Auftrag mit Wirkung ab dem Inkrafttreten der Anpassung zu kündigen. Die Kündigung muss unverzüglich schriftlich erfolgen, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Anpassung der Vergütung. Diese Regelung zur Kündigung tritt nicht in Kraft, sofern die Erhöhung auf das Überschreiten der vereinbarten Konditionen zurückzuführen ist, welche eine proportionale, automatisierte Erhöhung der zu leistenden Kosten nach sich zieht.
(2) Abrechnungsintervall; Zahlungsfrist. Sofern nicht im Auftrag ausdrücklich anders vereinbart, wird für die Startphase eine Einmalzahlung und für die weitere Laufzeit des Auftrags eine jährliche Vergütung mit jährlicher Vorauszahlung vereinbart. Die Zahlungsfrist für alle Rechnungen der Climedo beträgt 14 Tage ab Zugang der Rechnung an der vom Auftraggeber bei Vertragsschluss benannten oder nach §3(9) nachträglich geänderten Rechnungsanschrift. Sämtliche anfallenden bzw. in Anspruch genommenen bzw. geleisteten Kosten können durch Climedo jeweils monatlich abgerechnet werden (z.B. SMS-Versand, Service Stunden, aktivierte Lizenzen o.ä.). Die Notwendigkeit eines dezidierten Auftrages zur Zubuchung der kostenverursachenden Aktionen seitens des Kunden entfällt. Dies beinhaltet auch die eigenständige Aktivierung von Studien oder Umfragen innerhalb der Climedo Software durch den Kunden, welche direkt nach erfolgter Aktivierung abrechenbar sind.
(3) Beanstandungen. Unbeschadet der Vereinbarungen der Parteien zu Gewährleistung und Haftung wird der Auftraggeber Beanstandungen von Rechnungen der Climedo spätestens innerhalb von 60 Tagen ab deren Zugang im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend machen. Erfolgt keine solche Beanstandung, ist der Auftraggeber mit Einwänden wegen behaupteter Fehler oder Unzulänglichkeiten der Rechnung ausgeschlossen.
(4) Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Climedo berechtigt, die gesetzlichen Zinsen und Verzugskostenpauschalen zu verlangen. Unbeschadet sonstiger unter einem Auftrag gewährter Rechte ist Climedo im Falle des Zahlungsverzugs überdies berechtigt, künftige Leistungen von einer Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig zu machen, wobei im Falle aufwandsbezogener Vergütungen eine Vorauszahlung in der Höhe verlangt werden kann, die (a) dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag der zurückliegenden zwölf (12) Monate für den jeweiligen Auftrag bzw., wenn der betreffende Auftrag keine entsprechend lange Laufzeit hat, die (b) dem sich aus der Aufwandsschätzung für den jeweiligen Auftrag errechneten durchschnittlichen Monatshonorar entspricht. Sofern der Auftraggeber auch nach erfolgtem Mahnbescheid seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist Climedo darüber hinaus berechtigt, den Zugang zur Applikation vorübergehend zu deaktivieren, bis die Zahlung geleistet wurde. Im Falle einer weiterhin ausstehenden Zahlung ist Climedo 3 Monate nach einem Mahnbescheid berechtigt, nach vorheriger Datensicherung die Instanz zu deaktivieren und zu löschen. Es wird keine Haftung in Bezug auf die Vollständigkeit der Daten übernommen. Daten werden maximal 90 Tage vorrätig gehalten.
(5) Steuern und Gebühren. Alle in einem Auftrag genannten Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge in Euro und sind vom Auftraggeber zuzüglich anfallender Steuern zu zahlen. Bank-, Überweisungs- oder sonstige für die Zahlung anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(6) Aufrechnung. Der Auftraggeber kann gegenüber den Vergütungsansprüchen der Climedo nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Climedo anerkannten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellten Forderungen des Auftraggebers auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten beruhen.
(1) Laufzeit. Die Laufzeit eines Auftrags beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses. Der Auftrag bestimmt die initiale Laufzeit des Vertrags („Startphase“). Der Auftrag verlängert sich automatisch um ein Jahr (12 Monate), wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird oder anderweitige Kündigungsparameter vereinbart wurden.
(2) Außerordentliche Kündigung. Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ihr eine Fortsetzung der Vertragsbeziehung nicht länger zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Eine berechtigte außerordentliche Kündigung wird sofort mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere in Fällen vor, in denen die kündigende Partei der anderen Partei zuvor zumindest in Textform einen wesentlichen Vertragsverstoß angezeigt hatte und dieser Vertragsverstoß von der anderen Partei nicht innerhalb von 30 Tagen abgestellt bzw. behoben wurde.
(3) Kündigungsfolgen. Vom Auftraggeber nicht gesicherte Auftraggeber-Daten gehen mit Wirksamwerden einer Kündigung verloren, da Climedo den Zugang samt aller zugehörigen Auftraggeber-Daten (also insbesondere eingestellte Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Audios, sonstige Dateien, Daten oder Links) vollständig löschen wird. Climedo wird den Auftraggeber hierauf vor der Löschung noch einmal gesondert hinweisen. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungsfristen von Climedo bleiben unberührt.
(1) Geistiges Eigentum der Climedo. Unbeschadet der Einräumung von Nutzungsrechten gemäß §2 erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an geistigem Eigentum der Climedo oder Dritter, das Climedo für die Leistungserbringung, insbesondere die Bereitstellung der Applikation einschließlich Inhalten verwendet. Darüber hinaus erkennt der Auftraggeber an und gestattet, dass Climedo aggregierte/ anonymisierte Daten und weitere nutzungsrelevante Parameter erstellen und diese für routinemäßige Geschäftszwecke verwenden, kopieren, extrahieren, modifizieren, verbreiten, analysieren, kompilieren und anzeigen darf, insbesondere für die Entwicklung, Verbesserung und Unterstützung der Applikation oder sonstiger Produkte und Dienste von Climedo oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Für jegliche weitere Verwendung der Datensätze gilt klarstellend, dass Climedo sämtliche Rechte an einem etwaigen Datenbankwerk im Sinne von §4 Abs.2 UrhG hält und Datenbankhersteller gemäß §87a Abs. 2 UrhG ist.
(2) Geistiges Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt Climedo ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des betreffen Auftrags, räumlich und inhaltlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung unbeschränktes, kostenfreies Nutzungsrecht an sämtlichem geistigen Eigentum des Auftraggebers einschließlich der Auftraggeber-Daten ein, das Climedo für die oder im Rahmen der Leistungserbringung unter einem Auftrag durch den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers durch einen Dritten überlassen, übermittelt oder sonst zugänglich gemacht wird. Mit Beginn der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber ist es Climedo gestattet, das Logo des Auftraggebers im Rahmen von Marketingmaßnahmen als Referenznennung zu verwenden, sofern nicht anderweitig vereinbart. Insbesondere handelt es sich bei der Verwendung um die Nennung als Referenzkunde auf der Website der Climedo Health GmbH und in deren Präsentationsunterlagen.
(3) Verbesserungsvorschläge des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt Climedo ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unterlizenzierbares kostenfreies Nutzungsrecht an sämtlichem geistigen Eigentum des Auftraggebers ein, das Climedo in Form von Vorschlägen, Ideen, Empfehlungen, Change Requests, Aufforderungen zur Leistungserbringung oder sonstigen Verbesserungsvorschlägen (zusammen „Verbesserungsvorschläge“) für die oder im Rahmen der Leistungserbringung unter einem Auftrag durch den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers durch einen Dritten (insbesondere durch vertrauenswürdige Partner) überlassen, übermittelt oder sonst zugänglich gemacht wird. Zu den Verbesserungsvorschlägen rechnen insbesondere auch Tab-Templates (Dateneingabemasken), welche der Auftraggeber bzw. vertrauenswürdige Partner mittels der Applikation bzw. innerhalb der Applikation erstellt bzw. erstellen. Verbesserungsvorschläge gelten nicht als vertrauliche Informationen. Dieser Absatz findet keine Anwendung, wenn und soweit der Auftraggeber oder ein von diesem beauftragter Dritter dies Climedo bei Überlassung, Übermittlung oder sonstiger Zugänglichmachung eines Verbesserungsvorschlags entsprechend schriftlich anzeigt.
(4) Verbesserung der Leistung. Zur Gewährleistung einer stets den Benutzerwünschen entsprechenden Leistung und Optimierung der Applikation kann Climedo, im Wege von Nutzerbefragungen, Feedback in anonymer oder pseudonymer Form einholen und dabei Informationen erheben und verarbeiten, zu denen auch personenbezogene Daten gehören können.
(5) Sorgfaltsmaßstab für den Umgang mit vertraulichen Informationen. Der Informationsempfänger wird hinsichtlich der vertraulichen Informationen des Informationsinhabers zumindest diese Sorgfalt walten lassen wie hinsichtlich eigener vertraulicher Informationen, jedoch keinesfalls eine geringere Sorgfalt anwenden als ein ordentlicher Kaufmann anwenden würde.
(6) Nutzungsbeschränkungen für vertrauliche Informationen. Der Informationsempfänger wird (a) die vertraulichen Informationen des Informationsinhabers ausschließlich zu den Zwecken und nur in der Weise nutzen, wie sie ihm unter einem Auftrag erlaubt ist, und (b) den Zugang zu vertraulichen Informationen des Informationsinhabers auf solche Mitarbeiter und Partner, gleich ob eigene oder solche von verbundenen Unternehmen oder zulässigerweise eingeschalteten Subunternehmern, beschränken, für die (i) die Kenntnis dieser vertraulichen Informationen notwendig zur Vertragserfüllung unter dem betreffenden Auftrag ist und die (ii) eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber dem Informationsempfänger eingegangen sind, die nicht weniger strikte Verpflichtungen enthält als diese Nutzungsbedingungen.
(7) Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund rechtlicher Verpflichtung. Der Informationsempfänger darf vertrauliche Informationen des Informationsinhabers gegenüber Dritten auch dann offenbaren, wenn er hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist. Der Informationsempfänger wird den Informationsinhaber in diesen Fällen nach Möglichkeit vorab über die bevorstehende Offenlegung informieren, um dem Informationsinhaber die Möglichkeit zu verschaffen, die Offenlegung auf eigene Kosten soweit als möglich zu verhindern.
(8) Dauer der Verpflichtung. Die vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung ist auf einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Ende des betreffenden Auftrags befristet, sofern nicht anderweitig (z.B. im Rahmen eines Geheimhaltungsvertrags) vereinbart.
(9) Rückgabe von Unterlagen. Die Parteien haben die zur Erfüllung eines Auftrags überlassenen Unterlagen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Vertragsende auf Verlangen an die jeweils andere Partei zur eigenen Entlastung an diese herauszugeben, andernfalls nach Ablauf bestehender Aufbewahrungsfristen zu vernichten.
(1) Begriffsbestimmungen. Für die Zwecke dieses §12 haben die Begriffe „personenbezogene Daten“, „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verarbeitung“ die Bedeutung, die ihnen durch die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) oder andere anwendbare Datenschutzgesetze gegeben wird.
(2) Auftragsverarbeitung. Im Rahmen der Leistungserbringung unter einem Auftrag kann es für Climedo erforderlich sein, (a) personenbezogene Daten als (Unter-) Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber (als Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter) auf eigenen IT-Systemen zu verarbeiten oder (b) auf IT-Systeme des Auftraggebers in einer Weise zuzugreifen, dass die Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten, für die der Auftraggeber Verantwortlicher ist oder die er als Auftragsverarbeiter verarbeitet, nicht ausgeschlossen werden kann.
(3) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Climedo erfolgt in den genannten Fällen in Übereinstimmung mit der zwischen den Parteien gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder einer entsprechenden Vereinbarung nach den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen.
(4) Vertrauenswürdige Partner. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die datenschutzrechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dessen vertrauenswürdigen Partnern allein Sache dieser Beteiligten sind und außerhalb der Verantwortlichkeit von Climedo liegt. Insbesondere ist es allein Sache des Auftraggebers und dessen vertrauenswürdiger Partner, ggf. notwendige Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO abzuschließen und die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen nach Maßgabe der Art. 13, 14, 26 DSGVO zu informieren.
(1) Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Leistungen von Climedo aus mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträgen ist deren Sitz, es sei denn, die Erfüllung hat aus der Natur der Sache heraus, an einem anderen Ort zu erfolgen.
(2) Anwendbares Recht. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme solcher Bestimmungen des deutschen Rechts, welche die Anwendbarkeit eines anderen Statuts vorsehen. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
(3) Gerichtsstand. Für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesen Nutzungsbedingungen entstehen, sind die Gerichte in München, Deutschland, ausschließlich zuständig. Climedo ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(1) Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei versichert und garantiert, dass: (a) sie befugt ist, einen Vertrag unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen abzuschließen und auszuführen, (b) der Abschluss des Vertrags unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen durch die zuständigen Entscheidungsgremien der Partei ordnungsgemäß genehmigt wurde, (c) die bei Abschluss des Vertrags als Unternehmer i.S.d. §14 BGB handelt, (d) weder sie noch ihre Mitarbeiter oder Vertreter eine illegale Zahlung oder Rückvergütung oder Geschenke, Wertgegenstände oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erhalten oder angeboten haben, und (e) dass sie auf keiner Liste vom Vertragsschluss ausgeschlossener Personen (Anti-Terror-Liste) aufgeführt ist.
(2) Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist der jeweils anderen Partei gegenüber für eine verzögerte Leistungserbringung oder ihr Unvermögen zur Leistungserbringung überhaupt verantwortlich, wenn diese Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund von Feuer, Naturkatastrophen, behördlicher Anordnung, Unruhen, Aufständen, Streik, Aussperrung oder einem sonstigen Ereignis eintritt, das sich der Kontrolle der betreffenden Partei entzieht und auf dessen Fortbestand oder Beseitigung sie keinen Einfluss hat („Ereignis höherer Gewalt“), gleich ob dieses Ereignis höherer Gewalt bei der betreffenden Partei selbst oder bei einem ihrer Subunternehmer eintritt. Solche Ausfallzeiten werden nicht auf das im Auftrag bezeichnete Service Level angerechnet. Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Ereignis höherer Gewalt besteht. Unbeschadet dessen ist jede der Parteien berechtigt, einen Auftrag außerordentlich zu kündigen, wenn dasselbe Ereignis höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als acht (8) Wochen besteht.
(3) Abtretung. Ein Auftrag oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen von keiner Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an einen Dritten übertragen werden. §354a HGB bleibt unberührt.
(4) Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, ein Recht oder eine Bestimmung aus diesen Nutzungsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar, es sei denn, der Verzicht wird von dieser Partei ausdrücklich erklärt.
(5) Verhältnis der Parteien. Die Parteien agieren als selbstständige Unternehmen. Zwischen den Parteien wird mit Abschluss eines Auftrags, darunter kein Joint Venture, keine Gesellschaft, kein Beschäftigungsverhältnis oder kein Geschäftsbesorgungsvertrag begründet.
(6) Schriftform. Eine Änderung oder Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen ist und rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, d.h. in Schrift oder Textform (z.B. Brief, E Mail) erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
(7) Ausschluss von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sonstige Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Climedo der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlos ausführt. Andere als diese Nutzungsbedingungen werden nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn die Parteien dies ausdrücklich und wenigstens in Textform miteinander vereinbaren. Erfordern die internen Organisationsrichtlinien des Auftraggebers neben der schriftlichen Vereinbarung eines Auftrags, dass der Auftraggeber zusätzlich noch eine eigene Bestellung generiert, so wird er unbeschadet des vorstehenden Satzes dafür Sorge tragen, dass der Inhalt der Bestellung nicht von den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder eines Auftrags abweicht.
(8) Gesetzliche Vorschriften. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Nutzungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(9) Änderung dieser Nutzungsbedingungen. Climedo behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, insbesondere wegen Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann der Auftraggeber über support[at]climedo.de anfordern oder auf www.climedo.de/terms abrufen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sich über die Änderungen dieser Nutzungsbedingungen zu informieren. Darüber hinaus wird der Auftraggeber in etwa einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht binnen drei Wochen nach Zugang dieser Mitteilung, so gelten die neuen Nutzungsbedingungen als akzeptiert. Climedo wird den Auftraggeber auf die Bedeutung der Frist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen (i.S.v. konkludentem Handeln). Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.
(10) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Climedo Health GmbH
Allgemeine Nutzungsbedingungen | Version 2.2 | Stand: 01. Mai 2024